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Verhaltenstherapie

Wann wird sie angewendet?

Immer wieder gibt es Hunde, die den Alltag nicht so lockern meistern, wie der Halter sich das vorgestellt hat. Der Hund führt dann in Situationen Verhalten aus, das für den Halter unerwünscht ist und sich nicht selten auch zu einem regelrechten Leidensdruck entwickelt. Aber nicht nur der Halter untersteht diesem Leidensdruck, sondern ganz besonders auch der Hund. Das Verhalten sollte in jedem Fall differenziert werden. Das heisst, dass Verhalten des Hundes unerwünscht, problematisch oder gar krankhaft sein kann:

Beim unerwünschten Verhalten handelt es sich in der Regel um normales Verhalten, welches aber für den Halter störend oder unangenehm ist (Beispiel Jagdverhalten, Kot fressen, schlechter Rückruf). Ein/e gut geschulte/r Hundetrainer/in kann mit einem gezielt angepassten Trainingsplan Lösungsansätze bieten.

Beim Problemverhalten handelt es sich nicht nur um Verhalten, welches der Halter als störend empfindet, vielmehr ist der Hund dabei in vielen Situationen grossen Stressbelastungen ausgesetzt. Diese Stressoren können sehr vielseitig sein und es gilt als erstes, diese zu ermitteln (optische Reize, akustische Reize, diverse Ängste, Geräuschempfindlichkeit, Schmerzen etc.). Dazu muss ein Trainer mit verhaltenstherapeutischer Zusatzausbildung und oft auch zusätzlich ein Tierarzt beigezogen werden. Zusätzlich gehört zwingend ein verhaltenstherapeutisches Training dazu, nicht selten begleitet mit medizinischer Unterstützung.

Für krankhaften Verhaltensweisen (Selbstverletzung des Hundes, Stereotypien etc.) gilt das gleiche, wie beim Problemverhalten beschrieben.

Beim Verhaltenstraining muss sich der Hundehalter eins ganz bewusst sein: Es wartet eine Menge Arbeit auf ihn. Die vorgegebenen Trainingsprogramme müssen zwingend von jedem, der im Alltag Umgang mit dem Hund hat, absolut konsequent eingehalten werden.

ACHTUNG: Sachlich unzureichend ausgefeilte oder gar kontraproduktive Trainingsansätze, die strafbasiert sind und bei denen eine klinische Grundbedingung übersehen wird, führen nicht nur zu keiner Problemlösung, sondern sie stehen dem Schutz des Tierwohls entgegen. Nicht selten wird das Problem als Folge daraus sogar noch verschlimmert!

MERKE: An die Hundehalter kann nur appelliert werden, bei der Wahl des Coaches besonders kritisch hinzuschauen. Die Fachperson sollte über eine solide Ausbildung verfügen und diese nachweisen können.

Wichtig zu wissen: Berufsbezeichnungen wie „Hundetrainer“, „Verhaltensberater“ etc. sind in der Schweiz nicht rechtlich geschützt. Es bestehen zwar zahlreiche anerkannte Ausbildungsstätten und Lehrgänge, doch theoretisch kann sich „Jedermann“ als eine solche Fachperson bezeichnen, auch ohne jeglichen Ausbildungsstand. Es gilt daher die Seriosität des Coaches wirklich zu prüfen.